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willkommen auf meiner Internet-Seite!
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Sommerzeit
ist
Wespenzeit und der
Wespenmann ist nicht weit!
In
jedem
Frühjahr beschäftigen sich die Wespen- und Hornissenköniginnen
mit dem Nesterbau, nicht
immer mit dem
Einverständnis von uns Menschen.
Oft
geschieht es, das die neuen Untermieter sich unter Dächern, im
Garten, in
Garagen oder in Zwischenräumen, z.B. in Wandisolierungen
niederlassen.
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Siedeln
sich die Insekten an Orten an, die wir Menschen, oder unsere
Haustiere, häufig betreten, wie z.B. Geräteschuppen, Garagen,
Pferdeställe usw. kommt es mit Sicherheit zu Konflikten mit den
Insekten. Lassen Sie den Insekten ihren "Willen", und entfernen das
Nest nicht, kann eine Wespenpopulation schnell sehr groß werden.
Nester in
Eigeninitiative entfernen zu wollen, kann unter Umständen
sehr gefährlich werden, überlassen
Sie dies dem Fachmann.
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Umsiedelung
von Wespen, Hornissen und Hummeln
Generell
sind Wespen, Hornissen
und Hummeln nach § 20d BNatSchG geschützt. Die Insekten
dürfen, ohne einen triftigen Grund, weder gefangen noch
getötet werden. Besteht allerdings eine gesundheitliche Gefahr
z.B. durch Allergien, muss eine Lösung gefunden werden.
Sollte
keine Möglichkeit
für den Verbleib der Insekten gefunden werden, kommt nur eine
behutsame Umsiedelung in Betracht. Diese Umsiedelung wird mit
größter Sorgfalt und Fachverstand geplant und
durchgeführt. Zur Information, für eine Umsiedelung bzw.
Entfernung von Hummel- und Hornissennestern ist grundsätzlich eine
Ausnahmegenehmigung erforderlich!
Die
Insektennester werden, in
einem eigens für diesen Zweck gepachtetes
Waldgrundstück in der Nähe von Kellinghusen, in entsprechende
Behausungen umgesiedelt und von mir betreut.
Neu
umgesiedeltes Wespen-Erdnest
Siedlungsplatz an der
Ostseite
Wespennester in Nistkästen
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